Die Koexistenzfrist der EN 1090-1 wurde bis 30.6.2014 verlängert, Damit besteht ab 1.7.2014 die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung.
Auch jetzt gilt bereits, dass die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken nach EN 1090-2,3 jedenfalls auszuführen ist. Lediglich die Unternehmenszertifizierung als Grundlage zur berechtigten Anbringung des CE-Kennzeichens kann bis zum genannten Zeitpunkt aufgeschoben werden.
Sobald ein offizielles Dokument der Europäischen Kommission vorliegt, wird dieses auf der Homepage publiziert.
Rückfragehinweis:
DI Georg Matzner, GF Österreichischer Stahlbauverband
T +43 (0)1 503 94 74 | E georg[dot]matzner[at]stahlbauverband[dot]at
01.2012

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